Wussten Sie, dass Ihnen beim Fahrradfahren mit Alkohol im Blut auch der Führerschein entzogen werden kann? Weitere Infos dazu finden Sie im nachfolgenden Blogartikel ▼
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► Grenzwerte |
Grenzwerte
Die Promillegrenze am Fahrrad gilt ab 0,3 Promille und wird als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet. Auch hierbei können bereits bei auffälligem Verhalten, Strafen drohen. Die 2. Promillegrenze liegt bei 1,6 Promille und wird als absolute Fahruntauglichkeit bezeichnet. Hierbei drohen folgende Strafen.
Promillegrenze Probezeit beim Fahrrad
Generell gilt die Alkoholgrenze von 0,0 für Fahranfänger nicht beim Fahrradfahren. Deshalb gibt es ebenfalls keine spezielle Promillegrenze für unter 21-Jährige, egal ob diese einen Führerschein besitzen oder nicht.
Fahrradpromillegrenze im Ausland
In Deutschland gelten die oben bereits genannten Promillegrenzen. In den anderen Ländern in Europa ist die Promillegrenze wesentlich strenger, denn dabei wird eine Promillegrenze von 0,5 Promille angesetzt. In Tschechien gilt zudem ein komplettes Alkoholverbot für Radfahrer.
Land | Promillegrenze |
Großbritannien | Keine |
Niederlande | 0,5 |
Frankreich | 0,5 |
Österreich | 0,8 |
Schweden | Keine |
Polen | 0,2 |
Dänemark | Keine |
Konsequenzen
Grundsätzlich sollten Sie die Promillegrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten, da es unter Umständen zu verkehrsrechtlichen Konsequenzen kommen kann, falls Sie bestimmte Merkmale aufweisen. Zu diesen Merkmalen zählt: Hin- und Herschwanken, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Unfall. Sollte bei einer Verkehrskontrolle mindestens ein Wert von 0,3 Promille festgestellt werden, so könnte zu einer Strafanzeige kommen. In der Regel bekommen Sie eine Geldstrafe und zwei Punkte. Sollten Sie eine hohen Alkoholpegel haben (unter 1,6 Promille), jedoch können Sie sich problemlos über die Straße bewegen, so gibt es im Normalfall keine Konsequenzen.
Anders sieht es hierbei bei Radfahrern aus, die mindestens 1,6 Promille im Blut haben. Wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden, so wird eine Strafanzeige gegen Sie gestellt, außerdem erhalten Sie 3 Punkte in Flensburg und müssen zusätzlich eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe der Strafe ist meist ein Nettomonatsgehalt. Meist werden Sie auch aufgefordert an einer MPU teilzunehmen und diese innerhalb einer bestimmten Zeit, erfolgreich zu absolvieren. Ansonsten kann Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden.
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