Wir sind auf der Zielgeraden – das Bundeskabinett hat endlich die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) beschlossen. Viele erwarteten schon grünes Licht für den Herbst 2018, nun sind wir eben jetzt im Frühjahr einen Schritt weiter.
Mit der neuen Fahrzeug-Gattung „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist es nun auch erlaubt, dass „elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr“ gefahren werden dürfen.
Dazu zählen insbesondere E-Scooter (Elektro-Tretroller).

E-Scooter bei Fafit24
Das ist bei einem Elektrokleinstfahrzeug Pflicht:
- Lenk- oder Haltestange
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6-20 km/h
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt bzw. 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
- Bremsen
- Beleuchtung
Der E-Scooter im Alltag
Es ist nun endgültig beschlossen, dass E-Scooter nicht auf Gehwegen und Fußgängerzonen fahren dürfen. Sie dürfen ausschließlich auf Radwegen fahren. Gibt es solche nicht, dann fahren die Elektrokleinstfahrzeuge auf der Straße
E-Scooter darfst du ab einem Alter von 14 Jahren fahren.
Das ist zu beachten
Alle diese Elektrokleinstfahrzeuge sind zwar zulassungsfrei – das heißt ein Nummernschild ist nicht notwendig. Allerding besteht Versicherungspflicht.
Das heißt: Du brauchst einen Versicherungsnachweis. Dafür wird eine klebbare Versicherungsplakette eingeführt. Der Halter schließt eine Haftpflichtversicherung für 35,70 € ab.
Eine Helmpflicht besteht generell nicht, wird aber empfohlen.


Nächster Schritt bis zur vollständigen Legalisierung
Das Bundeskabinett hat nun die Verordnung verabschiedet, jetzt warten wir auf die Zustimmung des Bundesrates. Wir warten nun auf den finalen Entschluss für die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Die soll am 15. Juni 2019 in Kraft treten.