Was darf ich als E-Bike Fahrer?

Allgemeine Verkehrsregeln, Bußgelder und Verhaltensregeln haben wir bereits im Blog-Artikel „Was darf ich als Fahrradfahrer?“ geklärt.

Hier in diesem Blog-Artikel wollen wir klären, was ein E-Bike Fahrer, also ein Radler mit einem Fahrrad mit Motor, darf oder nicht darf.

Regeln für E-Bike Fahrer

1. Begriffsklärung und Unterschied zwischen Pedelec, E-Bike, S-Pedelec?

Sobald wir von einem Fahrrad mit Motor sprechen, sagen wir E-Bike. Dies ist eingebürgert und überall so im Gebrauch, aber nicht ganz richtig. Denn

Über 90% der Elektro-Fahrräder heißen richtig gesehen Pedelec – Pedelecs sind die Fahrzeuge, die dir auf der Straße so oft begegnen, und die es zu hunderten in Fahrradgeschäften und Fahrrad-Online Shops gibt.

Ein E-Bike ist eigentlich ein E-Bike mit hoher Geschwindigkeit bis 45 km/h Motorunterstützung und/oder Gasgriff. Der Begriff E-Bike ist gleichzusetzen mit dem Begriff S-Pedelec = Schnelles Pedelec.
Diese E-Bikes im eigentlichen Sinne kommen aber gar nicht oft vor, Lediglich 10 % der Elektro-Fahrräder machen diese Fahrzeuge. Hier musst du auch auf verschärfte Regeln und Gesetze achten. Du musst zum Beispiel dein S-Pedelec versichern und zulassen. Es besteht Helmpflicht und du brauchst mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Alle Details hier in der Tabelle.

Unterschiede der E-Bike Arten:

PedelecE-Bike
S-Pedelec
Geschwindigkeit
der Motor-Unterstützung
25 km/h45 km/h
Nenndauerleistung0,25 kW4 kW
Motor-Unterstützungnur während des Tretensauch über Gasgriff möglich
AltersgrenzeneinMindestalter: 16 Jahre
FührerscheinpflichtneinMindestens Führerscheinklasse AM
(Mofa/Roller)
oder Geburt vor April 1965
Helmpflichtneinja
Versicherungspflichtneinja
Kennzeichenpflichtneinja
Zusätzliche PflichtausstattungSpiegel
Rechtlich gesehen ein …… Fahrrad… Kleinkraftrad

2. Was muss ich als Pedelec Fahrer beachten?

Das klassische Pedelec gilt gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt. Somit gelten hier die klassischen Verkehrs- und Verhaltensregeln, wie sie auch bei normalen Fahrrädern gelten. Dies kannst du in dem oben erwähnten Blog-Beitrag alles nachlesen. Darf ich mit dem E-Bike den Fahrradweg oder Gehweg benutzen? Antworten darauf findest du weiter unten im Text unter Punkt 4.

3. Was muss ich als S-Pedelec Fahrer beachten?

Bei einem S-Pedelec gelten verschärfte Regeln. Du brauchst auf jeden Fall einen Versicherungsschutz, was durch ein Kennzeichen aufgezeigt wird. Du musst außerdem mindestens 16 Jahre alt sein und brauchst einen Führerschein der Klasse AM, also Mofa / 50 cm³ Roller.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Promillegrenze: Bei einem klassischen Pedelec gilt die Promillegrenze der Fahrradfahrer: Ab 1,6 Promille begehst du eine Straftat, die mit 3 Punkten, einer Geldstrafe und eventuell mit einer Anordnung einer MPU bestraft wird. Auch wenn du unter 1,6 Promille Rad fährst – egal ob mit oder ohne Motor – kann dir eine Strafanzeige drohen, wenn du fahrauffällig bist.

Bei S-Pedelecs gelten sogar die Promillegrenzen, wie beim PKW!
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bist du fahrauffällig, ist eine Strafe schon ab 0,3 Promille möglich.
Also hier unbedingt aufpassen und lieber das Fahrrad schieben.

4. Wo darf ich mit meinem E-Bike fahren?

Das Pedelec gilt rechtlich gesehen als Fahrrad. Denn der Motor unterstützt nur während des Tretens und die Motor-Unterstützung wird bei Erreichen von 25 km/h Geschwindigkeit abgeriegelt. Du darfst auf ausgeschilderten Fahrradwegen fahren und dort, wo Fahrräder erlaubt sind. In Fußgängerzonen, wo das Fahrrad nicht ausdrücklich erlaubt ist, musst du dein Rad schieben. Ist kein Radweg vorhanden, fährst du auf der Straße.

Das S-Pedelec hingegen ist kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Somit darfst du mit dem S-Pedelec KEINE Radwege benutzen. Auch entgegengesetzt der Einbahnstraße zu fahren ist mit dem S-Pedelec verboten. Manchmal erlauben gewisse Zusatzschilder für Fahrräder das Fahren in beiden Richtungen. Dies gilt aber für Fahrräder und Pedelecs, nicht aber für die Schnellen Pedelecs!

5. Tuning

Du willst mit deinem Pedelec schneller fahren, ohne dass der Motor bei 25 km/h die Unterstützung abbricht?
Schlechte Idee.
Das E-Bike zu tunen, mit einem Chip zum Beispiel ist verboten, illegal und nicht erlaubt. Lass die Finger bitte davon. Denn der Versicherungsschutz gilt bei einem gechipten E-Bike nicht mehr. Ich möchte mir nicht ausmalen, wenn dann etwas passiert.
Auch sind die Komponenten, wie Bremsen oder Federgabel, für die höheren Geschwindigkeiten und Kräfte nicht ausgelegt. Umbauten, wie das Wechseln des Lenkers, Vorbaus oder Sattels sind möglich, wenn die neuen Fahrradteile eine dementsprechende Freigabe für E-Bikes haben.

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Fahrrad Kindersitz vorne oder hinten?

Fahrradkindersitze sind eine beliebte Methode, um sein Kind auf dem Fahrrad mitzunehmen. Der Nachwuchs wird einfach in den Kindersitz gesetzt und festgeschnallt.

Du kannst zwischen 2 Arten von Fahrradkindersitzen unterscheiden:

Positionen des Kinder Fahrradsitzes

Vorne oder hinten? Wo ist der Unterschied? Welcher ist besser? Wo sind die Vorteile? Gibt es Nachteile?

Viele Fragen, die wir jetzt klären möchten:

Fahrrad Kindersitz vorne

Hier ist ein Sitz gemeint, der vor dir am Fahrrad montiert wird. Das kann entweder am Lenker oder an der Querstange zwischen Sattel und Lenker sein (Oberrohr).

Dieser Typ wird auch Front-Kindersitz / Front-Fahrradkindersitz genannt.

Vorteile:

  • Keine Änderung des Schwerpunkts bei der Kindersitz-Position zwischen Lenker und Sattel
  • Einfache Kommunikation mit dem Kind
  • Leichtes Auf- und Absteigen

Nachteile:

  • Nur circa 9-15 kg Belastung
  • Negative Beeinflussung des Fahrverhaltens
  • Schwierig die Balance zu halten
  • Wind und Regen ausgesetzt
  • bei Unfällen nicht ausreichend geschützt
  • Montage vor dem Lenker wird abgeraten

Fahrrad Kindersitz hinten

Ist der Fahrrad-Sitz hinter dir als Fahrer angebracht, spricht man von einem Heck-Kindersitz / Heck-Fahrradsitz oder eben von einem Fahrrad Kindersitz hinten. Hier gibt es 2 verschiedene Typen: Der Kindersitz, der am Gepäckträger angebracht wird und der Kindersitz, der über einen Halteblock und Stangen am Sattelrohr (senkrechte Rahmenstange) angebracht wird.

Vorteile:

  • Durch zweiten Halteblock kann der Kindersitz zügig auf ein anderes Fahrrad montiert werden
  • Transport von größeren Kindern möglich ( bis 5 Jahre)
  • Höheres Körpergewicht möglich (9-22 kg)
  • Kind ist geschützt vor Wind, Regen, Witterung

Nachteile:

  • kann zu Schwankungen und Rahmenflattern führen
  • Kind nicht im Sichtfeld
  • Achtung beim Absteigen mit dem Fuß nach hinten, denn hier ist der Sitz

Welchen Kindersitz soll ich also nehmen?

Diese Entscheidung können wir dir nicht endgültig abnehmen. Wenn du die Wahl hast, dann empfehlen wir den Kindersitz für hinten. Hier ist unser Favorit ein Modell, welches über die Stange am Sattelrohr montiert wird. Denn hier hat dein Kind den Vorteil, der integrierten Federung, weil der Sitz mit wippt, wenn du vom Bordstein abfährst oder wenn du über andere Unebenheiten fährst. Der Kindersitz vorne ist eine gute Wahl für Kurzstrecken bei schönem Wetter, oft gesehen in Großstädten. Bei längeren Fahrradtouren und größeren Kindern ist der Fahrradkindersitz hinten eine gute Wahl.

Hierzu haben wir übrigens einen passenden Blog-Beitrag:

Tipp: Speziell für die Montage des Kindersitzes am Rades haben wir einen eigenen Blog-Beitrag: Fahrrad Kindersitz Montage

Fahrrad-Kindersitze – Unsere Empfehlungen:

Hamax Caress Observer
(Kindersitz für vorne)

Urban IKI Kindersitz
(Kindersitz für vorne)

Thule Ride Along Kindersitz
(Kindersitz für hinten mit Stange für die Montage am Sattelrohr)

Thule Yepp Nexxt Maxi
(Kindersitz für Montage am Gepäckträger)

Noch mehr Tipps zum Thema Fahrrad Kindersitz:

  • Achte darauf, dass der Fahrrad-Sitz für Kinder mindestens einen 3-Punkt-Sicherheitsgurt hat. Also mit Gurten über den Schultern und zwischen den Beinen. Der 5-Punkt Sicherheitsgurt hat zusätzliche Gurte um die Hüfte. Dies kennen Sie von der Babyschale, wie den Maxi-Cosi oder vom Auto-Kindersitz.
  • Ein Fahrrad-Kindersitz sollte auch unbedingt Fußriemen haben, die das Kinder-Füßchen am Sitz halten, denn die drehenden Fahrradspeichen sind relativ nahe, wenn der Kindersitz am Fahrrad (vorne oder hinten) montiert ist.
  • Übrigens: Der Fahrrad Kindersitz vorne ist erlaubt und nicht verboten, wie viele glauben

Alternative zum Fahrrad-Kindersitz:

Alternativen zum Fahrradsitz für Kinder sind ein eigenes Kinderfahrrad oder ein Fahrradanhänger für Kinder. Beides gibt es auch bei uns im Fahrrad-Online Shop:

Diese Blog-Beiträge sind auch interessant:

Was darf ich als Fahrradfahrer?

Auch Fahrradfahrer sind – wie Autofahrer auch – Teilnehmer des Straßenverkehrs und müssen sich an die Spielregeln halten. Verstöße gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) können auch uns Radler treffen. Auch mit dem Fahrrad können dich Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug treffen, wenn du die Regeln nicht einhältst.

Fahrrad-Bußgeldkatalog und Verstöße

Aus diesem Grund geben wir dir hier einen hilfreichen Überblick und behandeln folgende Themen:

1. Verkehrssichere Ausstattung des Fahrrades

Sobald du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist, muss dein Fahrrad gemäß der StVO (Straßenverkehrsordnung) und der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ausgestattet sein.

Folgende Elemente sind Pflicht

► Fahrradbeleuchtung:

  • vorne weißer Scheinwerfer,
  • hinten rote Schlussleuchte und Rückstrahler,
  • gelbe Reflektoren an den Pedalen, die nach vorne und hinten strahlen
  • Katzenaugen/ gelb-farbene Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen am Fahrradmantel (Fahrradreifen)
  • Die Fahrradbeleuchtung muss vorschriftsgemäß befestigt werden und muss mit einem “Z“ gekennzeichnet sein.
  • Seit 2013 keine Dynamopflicht mehr, also sind jetzt auch Batterie- oder Akkubeleuchtungen erlaubt, wenn sie über eine Nennspannung von 6 Volt verfügen

► Gute Bremsen:

  • 2 voneinander unabhängige Bremsen am Fahrrad
  • Bremshebel muss leicht zu erreichen sein

► Schallzeichen, also beispielsweise eine Klingel

Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit verkehrssicherer Ausstattung des Fahrrades:
VerstoßBußgeld
Fahrrad ohne Licht / mit defektem Licht20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Unfall oder Sachbeschädigung35 €

2. Ampel

Mit dem Fahrrad über Rot fahren hat böse Konsequenzen. Sogar einen Punkt in Flensburg kannst du bekommen – auch wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist.

Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad:
VerstoßBußgeldPunkte
Fahren über eine rote Ampel60 €1
… mit Gefährdung100 €1
… mit Unfall oder Sachbeschädigung120 €1
Fahren über eine Ampel, die länger als 1 Sekunde rot war100 €1
… mit Gefährdung160 €1
… mit Unfall oder Sachbeschädigung180 €1

3. Fahrrad & Einbahnstraße

Gegen die Einbahnstraße zu fahren ist mit dem Fahrrad verboten. Von diesen vermeintlichen Abkürzungen sind abzuraten, denn die können teuer und gefährlich werden. Autofahrer rechnen nicht damit, dass du als Radfahrer entgegen kommst und erschrecken. Darf ich als Radfahrer in einer Einbahnstraße in die Gegenrichtung fahren? Nein!
Ausnahme: Unter dem „Einbahnstraßen-Schild“ ist ein entsprechende „Zusatzschild“ angebracht, was den Radfahrern das Befahren der Einbahnstraße in beide Richtungen erlaubt.

Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Befahren der Einbahnstraße mit dem Fahrrad:
VerstoßBußgeld
Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße20 €
… mit Behinderung25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Unfall oder Sachbeschädigung35 €

4. Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren

Fahrrad auf dem Gehweg ist in der Regel verboten.
Weil das Fahrrad als Fahrzeug eingestuft wird, muss es auf die Straße und runter vom Bürgersteig.
Ist ein gekennzeichneter Radweg vorhanden, musst du diesen Radweg benutzen und darfst nicht auf der Fahrbahn fahren. Diese Kennzeichnung des Radweges kennst du sicherlich: Es ist das runde Schild mit dem weißem Fahrrad auf blauem Hintergrund. 

Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg

► Kinder, die jünger als 8 Jahre alt sind, dürfen auf dem Gehweg fahren – es ist sogar Pflicht, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist.

► Kinder zwischen 8 und 10 Jahren, dürfen auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie auf der Straße, auf dem Radweg oder Gehweg fahren.

► Als Begleitung eines Kindes darfst du mittlerweile auch den Gehweg nutzen. Seit 2016 darfst du also dein Kind auf dem Bürgersteig begleiten, wenn das Kind nicht älter als 8 Jahre alt ist. Du selbst musst mindestens 16 Jahre alt sein, wenn du die begleitende Aufsichtsperson bist.

Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Fahrrad auf dem Gehweg:
VerstoßBußgeld
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Bürgersteig15 €
… mit Behinderung20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Unfallfolge30 €
Beschilderten Radweg nicht benutzt20 €
… mit Behinderung25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung35 €

5. Mit dem Fahrrad in der Fußgänger-Zone fahren

Die Fußgänger-Zone ist für die Fußgänger da – du darfst also hier nicht auf deinem Fahrrad durchradeln. „Wer sein Fahrrad liebt – der schiebt“. Ganz nach diesem Motto geht es also durch die Fußgängerzone. Erlaubt ein Zusatzschild am Anfang der Fußgängerzone das Fahrradfahren, dann darfst du aufmerksam und mit angemessener Geschwindigkeit durch radeln.

Übersicht über die Bußgelder in Zusammenhang mit dem Fahrrad in der Fußgänger-Zone:
VerstoßBußgeldPunkt
Unerlaubtes Fahrrad fahren in der Fußgängerzone15 €
… mit Behinderung20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung30 €
Erlaubtes Fahrrad fahren in der Fußgängerzone
mit unangepasster Geschwindigkeit
30 €1

6. Alkohol & Drogen mit dem Fahrrad

Alkoholisiert Fahrrad fahren? Darf ich das?
Eine Frage, die oft gestellt wird.  Alkohol beim Fahrradfahren ist nicht grundsätzlich verboten.
Es gibt aber Promillegrenzen:

  • Ab 1,6 Promille begehst du eine Straftat!
    Das heißt 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von meist 1 Monatsgehalt (netto)
  • Über 1,6 Promille droht zudem eine Anordnung der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung / „Idioten-Test“) und der Entzug des Auto-Führerscheins


Eine gute Nachricht also: Als Autofahrer giltst du schon ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und musst das Auto stehen lassen. Mit dem Fahrrad ist die Promillegrenze etwas höher.

Aber auch schon ab 0,3 Promille musst du mit dem Fahrrad aufpassen! Dies gilt, wenn deine Fahrweise auffällig ist, du Schlangenlinien fährst oder einen Unfall verursachst. Ab einem Wert von 0,3 Promille Alkohol kannst du dich mit dem Fahrrad strafbar machen.

Wie viel Bier darf ich trinken, um noch Fahrrad fahren zu dürfen?

Wie viel Alkohol du trinken darfst ist abhängig von vielen Faktoren, wie dein Alter, Gewicht, Zustand, Zeitraum. Grob sind es 3-4 Liter Bier.

VerstoßBußgeld
1,6 Promille oder mehr3 Punkte
+ Geldstrafe
+ Anordnung einer MPU
+ gegebenenfalls Führerscheinentzug
0,3 Promille oder mehr und fahrauffälligStrafanzeige

7. Mit dem Handy auf dem Fahrrad

Darf ich mit dem Handy in der Hand Fahrrad fahren? Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren?

Nein! Auch auf dem Fahrrad muss das Handy weg. Telefonieren, Mails checken oder WhatsApp sind tabu. Selbst nur das Halten in der Hand kann bestraft werden.
Es ist ja auch verständlich, weil du mit nur einer Hand am Lenker in Gefahrensituationen einfach nicht sicher reagieren kannst. Und dann wäre da noch die erhöhte Ablenkung, die das Handy verursacht.

Tipp: Es gibt Smartphone-Halterungen, die du am Lenker des Bikes montierst. Dadurch kannst du das Smartphone als Navi nutzen und verpasst nichts.

VerstoßBußgeld
Benutzen des Handys auf dem Fahrrad
ohne Freisprecheinrichtung
55 €

8. Fahrrad & Kopfhörer

Das Hören von Musik auf dem Fahrrad ist erlaubt! Auch mit Kopfhörern oder Headset darfst du Fahrrad fahren. Es dürfen sogar beide Kopfhörer am Ohr / im Ohr sein. Die Musik darf nur nicht so laut sein, dass du das Martinshorn am Krankenwagen beispielsweise überhörst.

VerstoßBußgeld
Martinshorn überhört durch zu laute Musik15 €

9. Wheelie und andere Ticks

VerstoßBußgeld
Wheelie (Nur auf dem Hinterrad fahren)0 €
Freihändig Fahrrad fahren5 €
Nebeneinander Fahren
… mit Behinderung20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Unfall30 €

10. Helm

Ein Fahrradhelm ist nicht Pflicht.
Wenn du vernünftig bist, trägst du natürlich einen Fahrradhelm. Auch hier bei uns im Fafit24 Online Shop.

11. Was darf ich als E-Bike Fahrer?

Gelten für E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs dieselben Regeln?
Wir behandeln dieses Thema ausführlich in einem separatem, hochinteressanten Artikel:

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