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Fahrradbeleuchtung - für jeden etwas dabei
Wann ist eine Fahrradbeleuchtung gemäß StVZO auf der Straße zugelassen?
Bisher waren nur dynamobetriebene Beleuchtungen am Fahrrad erlaubt. Im August 2013 hat der Bundesrat nun endlich das Gesetz geändert: Ab sofort dürfen Radfahrer auch Lichter mit Akku oder Batterie benutzen.
An den sonstigen Inhalten der StVZO hat sich nichts geändert. Sie schreibt folgende lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern vor:
- rotes Rücklicht,
- gelbe Speichenreflektoren,
- weißer Reflektor vorne,
- großer und kleiner Rückstrahler hinten und
- je ein nach vorne und hinten wirkender gelber Reflektor an den Pedalen.
Die Leuchtkraft der Scheinwerfer muss mindestens 10 Lux betragen.
Bei einem Dynamo haben Sie die Wahl zwischen Naben- und Seitendynamo
Ein Nabendynamo wird direkt an der Vorderachse eingebaut und erzeugt Strom, sobald sich das Rad bewegt. Er wiegt zwar etwas mehr als ein Seitendynamo, ist aber sehr effizient und geräuscharm. Der Seitendynamo wird am Gabelschaft befestigt und bei Bedarf an den Reifen gedrückt. Die Reibung erzeugt Strom. Ein Seitendynamo ist zwar sehr leicht, muss aber immer per Hand betätigt werden, während der Nabendynamo durchgehend arbeitet.
Grundsätzlich haben Dynamos, egal welcher Art, einige Vorteile:
- sie funktionieren, sobald das Rad sich dreht,
- es ist kein Akkuladen oder Batteriewechsel nötig,
- sie schonen die Umwelt, weil der Strom ausschließlich durch die eigene Körperkraft erzeugt wird.
Allerdings ist eine Verkabelung nötig, die teilweise recht anfällig sein kann. Außerdem leuchten dynamobetriebene Lampen nur während des Tretens.
Fahrradlichter mit Akku oder Batterie
Akku- oder Batterielichter strahlen auch im Stand und sind zudem einfach zu montieren, weil keine Verkabelung anfällt. Akkus sind für Vielfahrer geeignet, die Ihre Beleuchtung oft nutzen. Batterien eignen sich hervorragend für die Rückleuchten, weil diese nicht viel Strom brauchen. Außerdem sind sie für Biker optimal, die die Fahrradlichter nur selten in Gebrauch haben.
Die Abkürzungen bei Busch und Müller Fahrradlampen stehen für:
T, R, Plus – die Namen der Busch und Müller Leuchten wirken zunächst wie ein Buchstabensalat. Doch hinter den Buchstaben stecken Kürzel. Wer diese kennt, weiß sofort, um welche Fahrradbeleuchtung es sich handelt. Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt, in der Sie die Daten ganz einfach ablesen können:
Kürzel | Bedeutung |
T | Tagfahrlicht |
R | Reflektor |
Plus | Standlicht |
N | Nabendynamo |
Senso | Einschaltautomatik |
IQ | Spezielle Lichttechnik |
E | Geeignet für E-Bike |
Wir bieten einige Scheinwerfer, die einen USB Anschluss haben. An diesem können Sie z.B. während der Fahrt bequem Ihr Handy aufladen. Es gibt Akkus mit USB Anschluss. Geeigneter sind allerdings Dynamo-Systeme, weil Sie damit nicht befürchten müssen, dass das Handy Ihren Akku leert und Sie abends im Dunkeln heimradeln müssen.
Muss eine Fahrrad-Beleuchtung teuer sein?
Es gibt eine große Auswahl an Beleuchtung mit unterschiedlichen Preisen. Teuer ist gut, preisgünstig aber zum Großteil auch!
Schon zum kleinen Preis gibt es eine tolle Fahrrad-Beleuchtung, zum Beispiel das TAQ-33 Beleuchtungs-Set BLS 15. Es ist ein Fahrradlicht für vorne und hinten, welches mit Batterien funktioniert. Das Licht-Set ist mit einer Lichtstärke von 15 Lux zwar nicht für stundenlange Tripps in der Dunkelheit gemacht, Sie kommen damit aber hervorragend abends von der Uni oder dem Stadtfest heim und fahren auch in der Herbst-Zeit, in der die Sonne so schnell untergeht, sicher nach Hause.
Beleuchtungsset Preise sind grundsätzlich höher, als einzelne Fahrradbeleuchtung, da im Set sowohl ein Fahrrad-Scheinwerfer für vorne, als auch ein Fahrrad-Rücklicht für hinten inbegriffen sind.