Die neuen E-Scooter, perfekt für die Stadt!
Sie haben lediglich 1 - 2 km in die Arbeit und müssen dafür quer durch die Stadt? Sparen Sie sich das Gedränge und den Stress auf den überfüllten Straßen und flitzen Sie mit den neuen E-Scootern schnell und entspannt durch die Stadt! Mithilfe der Elektrotretroller sparen Sie nicht nur Zeit, sondern belasten zudem nicht die Umwelt. Dank der hochwertigen E-Scooter ist selbst die "Rush Hour" kein Problem mehr für Sie!
Vorschriften
Die Elektroroller dürfen auf Fahrradwegen, sowie auf getrennten Rad- und Gehwegen gefahren werden.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, sowie auf Gehwegen darf nicht gefahren werden. Sollte jedoch kein Fahrradweg vorhanden sein, so darf auf der Fahrbahn oder im verkehrsberuhigten Bereich gefahren werden. Geparkt werden dürfen die E-Scooter genauso wie Fahrräder auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Bei Verbot für Fahrzeug aller Art, dürfen die Elektroroller geschoben werden.
Voraussetzungen
Die E-Scooter dürfen erst mit 14 Jahren gefahren werden. Viele Leihanbieter legen vertraglich fest, dass erst ab dem Mindestalter von 18 Jahren gefahren werden darf. In älteren Gesetzentwürfen war vorgesehen, dass ein Führerschein erforderlich ist, dies ist jedoch nicht der Fall! Ebenso ist kein Fahrradhelm erforderlich, dies ist jedoch sehr ratsam, vorallem bei ersten Fahrten mit dem E-Scooter. Auch bei den Elektrotretrollern gelten Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern.
Versicherung
Jeder Elektrotretroller muss versichert werden. Dies erfolgt durch die Zurich Versicherung. Hierbei müssen Sie einen Versicherungsantrag ausfüllen und diesen letztendlich an die Zurich Versicherung schicken. Der Jahresbetrag einer Haftpflichtversicherung liegt hier bei 35,70€. Eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung kostet insgesamt 89,25€.
Alle Details auch hier im Blog Beitrag zu lesen:

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